Alle Dienstleistungen von Stutz Personal- und Reha-Training unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.
Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung von Stutz Personal- und Reha-Training eine Stunde. Zur seriösen Planung bitte Stundenanfragen mindestens 1 Woche vorher. Ich bitte Sie auch Termine pünktlich einzuhalten, um ein effizientes und effektives Training zur Erreichung Ihrer individuellen Zielsetzungen garantieren zu können (und da es auf Kosten Ihrer Zeit geht).
Bei einem Abonnement ist der vollständige Betrag per Einzahlungsschein 5 Tage nach Antritt des 1. Trainings zu überwiesen oder bar zu bezahlen. Andere Varianten (z.B. EinzelTraining) werden am Trainingstag bar bezahlt. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt. Ebenso im Preis nicht inbegriffen sind Miete von Örtlichkeiten (Sporthallen, Fitnesscentern, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.). Damit Ihnen keine Kosten entstehen, bitten ich Sie um Absage eines Trainings spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen ist gleich zu Beginn vollständig auszufüllen. Zur Absicherung von Stutz Personal- und Reha-Training ist dies obligatorisch. Je mehr persönliche Informationen ich von Ihnen habe, desto individueller, effizienter und effektiver kann das Training gestaltet werden. Als Personal Trainerin unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Stutz Personal- und Reha-Training lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Krankheiten ab.
Der Vertrag ist mit dem Ankreuzen und dem gegenseitigen Unterzeichnen rechtskräftig. Die AGB von Stutz Personal- und Reha-Training werden dadurch anerkannt.
Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden (Krankheit oder Unfall), so kann die Dienstleistung, nach Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses, zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Nach Absprache können die Trainings auch an eine andere Person übertragen werden. Es werden keine Trainings zurückerstattet.
Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
Gerichtsstand ist der Sitz von Stutz Personal- und Reha-Training. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Stutz Personal- und Reha-Training, Gartenstrasse 15, 6340 Baar | 079 604 87 44 | info@stutz-training.ch